
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen, die zwischen Melanie Rebernig, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Schneiderei s’Gwandl“ (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.
(2) Die vorliegenden AGB sind die ausschließliche Vertragsgrundlage. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung, der Übergabe von Materialien oder der Leistung einer Anzahlung erkennt der Kunde diese AGB an. Sie sind auf der Website der Auftragnehmerin jederzeit einsehbar und werden auf Wunsch ausgehändigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin, insbesondere in Präsentationen, Anzeigen oder auf der Website, sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Einladung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die Auftragnehmerin zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt durch dessen mündliche oder schriftliche Beauftragung.
(3) Die Annahme durch die Auftragnehmerin erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) oder durch den tatsächlichen Beginn der Arbeiten am Auftrag des Kunden.
§ 3 Preise, Kostenvoranschlag und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Die Preisgestaltung erfolgt individuell nach Art und Umfang der Leistung, Arbeitsaufwand und Materialkosten.
(3) Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass eine wesentliche Überschreitung des veranschlagten Preises um mehr als 15% unvermeidbar ist, wird die Auftragnehmerin den Kunden unverzüglich darüber informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde zurück, hat er der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten anteilig zu vergüten.
(4) Die Vergütung ist mit Fertigstellung und Abholung des Werkes fällig und sofort zahlbar. Die Zahlung kann in bar oder mittels Banküberweisung auf das von der Auftragnehmerin bekannt gegebene Konto erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu verrechnen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle von der Auftragnehmerin angefertigten, geänderten oder reparierten Waren und Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenforderungen (z.B. Materialkosten, Lagergebühren) im alleinigen Eigentum der Auftragnehmerin.
(2) Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist vor vollständiger Bezahlung unzulässig.
§ 5 Fertigstellung, Abholung und Annahmeverzug
(1) Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart und sind, sofern nicht ausdrücklich als "Fixtermin" gekennzeichnet, als voraussichtliche Termine zu verstehen.
(2) Die Auftragnehmerin informiert den Kunden, sobald der Auftrag fertiggestellt und zur Abholung bereit ist. Der Kunde ist verpflichtet, das Werkstück innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dieser Benachrichtigung abzuholen.
(3) Holt der Kunde das Werkstück nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist ab, gerät er in Annahmeverzug. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, ab dem 15. Tag nach der Fertigstellungsbenachrichtigung eine Lagergebühr in Höhe von 5,00 EUR pro angefangener Woche zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Holt der Kunde das Werkstück trotz einer weiteren schriftlichen Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von vier (4) Wochen nicht ab, ist die Auftragnehmerin nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, zur Deckung ihrer offenen Forderungen (Werklohn, Material, Lagergebühren) rechtliche Schritte zur Verwertung des Werkstücks einzuleiten. Dies kann insbesondere die gerichtliche Veräußerung umfassen. Die Auftragnehmerin wird den Kunden in der Mahnung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden ausgezahlt.
§ 6 Gewährleistung
(1) Für die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts (§§ 922 ff. ABGB, VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Übergabe des Werkstücks.
(2) Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe wird dies gesetzlich vermutet.
(3) Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf kostenlose Verbesserung (Reparatur) oder Austausch. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden oder für den Kunden unzumutbar, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung oder, bei nicht nur geringfügigen Mängeln, auf Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages).
(4) Der Kunde wird gebeten, das Werkstück bei Abholung sorgfältig zu prüfen und offensichtliche Mängel nach Möglichkeit sofort zu beanstanden, um die Abwicklung zu erleichtern. Die Unterlassung dieser sofortigen Rüge hat jedoch keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden.
(5) Geringfügige, technisch oder materialbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur oder im Nähbild, die die Gebrauchstauglichkeit des Werkstücks nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.
§ 7 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für:
a) Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit),
b) Schäden an Sachen, die die Auftragnehmerin zur Bearbeitung übernommen hat,
c) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(4) Für Schäden, die auf Materialfehlern, Vorschäden oder unsachgemäßer Pflege des Werkstücks durch den Kunden beruhen und für die Auftragnehmerin bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin wird den Kunden auf erkennbare Risiken hinweisen (Warnpflicht).
§ 8 Vom Kunden beigestellte Materialien
(1) Werden Stoffe oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, so ist der Kunde für deren Qualität, Eignung und einwandfreien Zustand verantwortlich. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel, die auf die Beschaffenheit der vom Kunden beigestellten Materialien zurückzuführen sind.
(2) Die Auftragnehmerin wird die beigestellten Materialien einer Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel und Eignung unterziehen. Sollten sich dabei Bedenken hinsichtlich der Verarbeitbarkeit oder der zu erwartenden Haltbarkeit ergeben, wird die Auftragnehmerin den Kunden unverzüglich darauf hinweisen (Warnpflicht). Besteht der Kunde trotz des Hinweises auf die Ausführung, haftet die Auftragnehmerin nicht für daraus entstehende Mängel oder Schäden.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung, die auf der Website der Auftragnehmerin abrufbar ist.
§ 10 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird für Klagen des Kunden gegen die Auftragnehmerin der Gerichtsstand am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. Für Klagen der Auftragnehmerin gegen einen Kunden, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist ausschließlich der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden maßgeblich.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(Stand dieser AGB: August 2025)​​
